Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2007 - L 28 B 1110/07 AS ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21758
LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2007 - L 28 B 1110/07 AS ER (https://dejure.org/2007,21758)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.09.2007 - L 28 B 1110/07 AS ER (https://dejure.org/2007,21758)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. September 2007 - L 28 B 1110/07 AS ER (https://dejure.org/2007,21758)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,21758) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe sozialhilferechtlicher Regelsätze als verfassungsgemäße Regelung; Befürchtung eines Eintritts unwiderruflicher Fakten als Voraussetzung für eine rückwirkende Erlangung von Sozialhilfe im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Begriff der Hilfebedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2007 - L 28 B 1110/07
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86 b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung [ZPO]); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG] NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).

    Anordnungsvoraussetzungen sind mithin sowohl ein Anordnungsanspruch als auch ein Anordnungsgrund, die jedoch, gemessen an dem mit dem Antrag verfolgten Rechtsschutzziel (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 95; NVwZ 2005, 927 ), in einer Wechselbeziehung zueinander stehen, sodass sich die Anforderungen je nach dem zu erwartendem Maß des Erfolgs in der Hauptsache, der Dringlichkeit der erstrebten vorläufigen Regelung oder der Schwere des drohenden Nachteils vermindern können.

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2007 - L 28 B 1110/07
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86 b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung [ZPO]); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG] NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2007 - L 28 B 1097/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einstweilige Anordnung - Leistungen für die

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2007 - L 28 B 1110/07
    Die Eilbedürftigkeit der erstrebten Regelung ist im Übrigen regelmäßig zu verneinen, soweit Ansprüche für in diesem Zeitpunkt bereits abgelaufene Zeiträume begehrt werden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschluss des Senats vom 11. Juli 2007 - L 28 B 1097/07 AS ER -, Juris RdNr. 3).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2007 - L 28 B 1110/07
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86 b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung [ZPO]); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG] NJW 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.07.2007 - L 28 B 1114/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prozesskostenhilfe - Einschulungskosten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2007 - L 28 B 1110/07
    Der Senat hat sich dieser Wertung auch bezogen für die Höhe des Sozialgeldes bereits angeschlossen (Beschluss vom 25. Juli 2007 - L 28 B 1114/07 AS PKH; juris RdNr. 6).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2007 - L 28 B 1110/07
    Anordnungsvoraussetzungen sind mithin sowohl ein Anordnungsanspruch als auch ein Anordnungsgrund, die jedoch, gemessen an dem mit dem Antrag verfolgten Rechtsschutzziel (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 95; NVwZ 2005, 927 ), in einer Wechselbeziehung zueinander stehen, sodass sich die Anforderungen je nach dem zu erwartendem Maß des Erfolgs in der Hauptsache, der Dringlichkeit der erstrebten vorläufigen Regelung oder der Schwere des drohenden Nachteils vermindern können.
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2007 - L 28 B 1110/07
    Wegen der Höhe der festgelegten Regelleistung, von der sich die Höhe des Sozialgeldes ableitet, hat im Übrigen bereits das Bundessozialgericht mit Urteil vom 23. November 2006 - B 11 b AS 1/06 R - (abrufbar unter www.bundessozialgericht.de) entschieden, dass die Höhe der Regelleistung nach dem SGB II verfassungsgemäß ist und gegen die aus den Gesetzesmaterialien nachzuvollziehende Art der Bedarfsermittlung und deren Ergebnis keine durchgreifenden Bedenken bestehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht